Änderungen zwischen den Fassungen
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
1§ 0↗RIS↗
Art. 2 (ÜR)neu
Artikel II
(Anm.: aus BGBl. II Nr. 6/1997, zu den §§ 3 und 9, BGBl. Nr. 627/1983)
Artikel I ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1997 fallen.