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Fassungsvergleich zu Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern 1
Art. 2 (ÜR)neu
in Kraft ab 11.01.1997 · idF BGBl. II Nr. 6/1997 Art. 2 (ÜR)↗RIS↗
Artikel II
(Anm.: aus BGBl. II Nr. 6/1997, zu den §§ 3 und 9, BGBl. Nr. 627/1983)
Artikel I ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1997 fallen.