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Norm
Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
Fassungen
Art. 2 (ÜR) Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
BGBl
Art. 2 (ÜR) Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
Judikatur
Art. 2 (ÜR) Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 2 (ÜR)
neu
in Kraft ab 07.12.1985 · idF
BGBl. Nr. 499/1985
Art. 2 (ÜR)↗
RIS↗
Artikel II
(Anm.: Zu § 2 der V BGBl. Nr. 628/1983)
Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden.