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Fassungsvergleich zu Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch 1
Art. 2 (ÜR)neu
in Kraft ab 07.12.1985 · idF BGBl. Nr. 499/1985 Art. 2 (ÜR)↗RIS↗
Artikel II
(Anm.: Zu § 2 der V BGBl. Nr. 628/1983)
Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwenden.