Artikel II
Für die Erhebungen gemäß § 4 lit. c der Verordnung BGBl. Nr. 406/1969 über das Wirtschaftsjahr 1976 besteht auch für die dem Fachverband der Sägeindustrie der Sektion Industrie der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft angehörenden Betriebe Meldepflicht.