Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 2 (ÜR)aufgehoben
Artikel II
(zu §§ 2 und 27, BGBl. Nr. 306/1989)
1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.