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Fassungsvergleich zu Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Anlagenelektriker××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ausbildungsversuch für den Lehrberuf Anlagenelektriker (aufgehoben) 1
Art. 2 (ÜR)aufgehoben
in Kraft 01.07.1992 – 30.06.1997 · idF BGBl. Nr. 336/1992 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 85/1997 Art. 2 (ÜR)↗RIS↗
Artikel II
(zu §§ 2 und 27, BGBl. Nr. 306/1989)
1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1992 in Kraft.
2. Lehrverträge können bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Der Eintritt in die Ausbildung ist jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt möglich.