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Norm
Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Fassungen
Art. 2 (ÜR) Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
BGBl
Art. 2 (ÜR) Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Judikatur
Art. 2 (ÜR) Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
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RIS↗