Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 12.12.1925 · idF BGBl. Nr. 22/1926 Art. 3↗RIS↗
Artikel III. Der Kommissär hat für die Führung eines sorgfältigen Verzeichnisses der vorgelegten Fragen und Fälle und genauer Verhandlungsprotokolle zu sorgen. Zu diesem Zwecke kann jede der Regierungen einen Sekretär bestellen. Die Sekretäre werden zusammen als gemeinsame Sekretäre fungieren und der Leitung des Kommissärs unterstehen.