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Fassungsvergleich zu Unabhängigkeitserklärung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unabhängigkeitserklärung 1
Art. 3neu
in Kraft ab 02.05.1945 · idF StGBl. Nr. 1/1945 Art. 3↗RIS↗
Art. III: Zur Durchführung dieser Erklärung wird unter Teilnahme aller antifaschistischen Parteirichtungen eine Provisorische Staatsregierung eingesetzt und vorbehaltlich der Rechte der besetzenden Mächte mit der vollen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt betraut.
Anmerkung
Vgl. die Kundmachung über die Einsetzung einer provisorischen
Staatsregierung, StGBl. Nr. 2/1945 und die Regierungserklärung
StGBl. Nr. 3/1945
Schlagworte
Konzentrationsregierung