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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 16.12.1961 · idF BGBl. Nr. 88/1962 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Während der in Ausübung ihrer Aufgaben durchgeführten Reisen werden den Richtern hinsichtlich der Zoll- und Devisenkontrolle gewährt:
a) von ihrer eigenen Regierung die gleichen Erleichterungen, die deren hohen Beamten, die sich in vorübergehender amtlicher Mission ins Ausland begeben, gewährt werden.
b) von den Regierungen der anderen Mitglieder die gleichen Erleichterungen, wie sie den Leitern der diplomatischen Missionen gewährt werden.