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Norm
Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
Fassungen
Art. 3 Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
BGBl
Art. 3 Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
Judikatur
Art. 3 Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
Art. 3 Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
Fassungsvergleich zu
Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
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Abkommen über internationale Ausstellungen (P2)
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1
§ 0↗
RIS↗
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Art. 3
neu
in Kraft ab 10.11.1967 · idF
BGBl. Nr. 131/1968
Art. 3↗
RIS↗
ARTIKEL 3
Das vorliegende Protokoll tritt in Kraft, sobald 20 Regierungen gemäß den Bedingungen des Artikels 2 Mitglieder geworden sind.