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Fassungsvergleich zu Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung 1
Art. 3neu
in Kraft ab 10.08.1973 · idF BGBl. Nr. 390/1973 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.