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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 11.01.1976 · idF BGBl. Nr. 2/1976 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Die Kurse werden in den Minen selbst abgehalten. Bei der Auswahl der Minen sollen vor allem die von der Corporacion Minera de Bolivia (COMIBOL) betriebenen Minen berücksichtigt werden. Mit Zustimmung der COMIBOL können jedoch auch Kurse in privaten Minen abgehalten werden.