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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 10.09.1976 · idF BGBl. Nr. 481/1976 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die Laufzeit des Darlehens wird für 12 Jahre, einschließlich zweier tilgungsfreier Jahre, gewährt und in 20 gleichen halbjährlichen Raten rückzahlbar sein.
Der Zinssatz wird 3,0% p. a. betragen.