Änderungen zwischen den Fassungen
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R) (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 3aufgehoben
Artikel 3
Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.