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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1983 · idF BGBl. Nr. 602/1982 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die zuständigen Behörden der Republik Österreich entsenden einen Experten in die Republik Kap Verde und kommen für die Bezahlung seiner Gehälter, Auslandszulagen, Verwaltungs- und Gemeinkosten sowie der Kranken- und Unfallversicherung auf.