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Fassungsvergleich zu Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Laboratorien in Seibersdorf (IAEO) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 326/1985 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Zusätzlich zu den regelmäßigen Inspektionen, die von der Organisation entsprechend ihren eigenen Vorschriften und Verfahren durchgeführt werden und an denen österreichische Sachverständige teilnehmen können, werden von Vertretern der zuständigen österreichischen Behörden und Angestellten der Organisation auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien gemeinsame Inspektionsgänge abgehalten, um zu gewährleisten, daß die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Beide Teile können dabei Sachverständige zuziehen.