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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 218/1992 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
(1) Dieses Protokoll tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt folgt, zu dem drei Mitgliedstaaten des Europarats ihre Zustimmung, durch das Protokoll gebunden zu sein, gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 ausgedrückt haben.
(2) Für jeden Mitgliedstaat, der später seinen Beitritt bekanntgibt, tritt das Protokoll mit dem ersten Tag des Monats, der dem Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde folgt, in Kraft.