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Fassungsvergleich zu Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.05.1998 · idF BGBl. I Nr. 61/1998 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Den Gemeinden aus Vereinbarungen gemäß Art. 1 zustehende vermögensrechtliche Ansprüche können von diesen sowie in ihrem Namen vom Österreichischen Gemeindebund oder vom Österreichischen Städtebund nach Art. 137 B-VG geltend gemacht werden.