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Fassungsvergleich zu Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1934 · idF BGBl. Nr. 289/1932 Art. 3↗RIS↗
Artikel III.
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend ist, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 6. September 1930 für jedes Mitglied des Völkerbunds und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.