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Fassungsvergleich zu Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz samt Protokoll 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.1959 · idF BGBl. Nr. 47/1959 Art. 3↗RIS↗
Artikel III.
Das Abkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut gleich maßgebend sind, trägt das Datum des heutigen Tages.
Nach diesem Tage kann es noch bis zum 15. Juli 1931 für jedes Mitglied des Völkerbundes und für jeden Nichtmitgliedstaat gezeichnet werden.