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Fassungsvergleich zu Haager Unterhaltsstatutübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 293/1961 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Entgegen den vorstehenden Bestimmungen wird das von den innerstaatlichen Kollisionsnormen der befaßten Behörde bezeichnete Recht angewendet, wenn das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes diesem jeden Anspruch auf Unterhaltsleistung versagt.