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Fassungsvergleich zu Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferungsvertrag – Protokoll (Vereinigtes Königreich) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 12.08.1970 · idF BGBl. Nr. 169/1970 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.
Zu Urkund dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien am 15. Jänner 1969, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.