Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder entlassener Personen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder entlassener Personen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.1980 · idF BGBl. Nr. 248/1980 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Die in Artikel 2 erwähnten Entscheidungen müssen rechtskräftig und vollstreckbar sein.