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Fassungsvergleich zu Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Slowakei) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 1046/1994 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Der Schriftverkehr nach diesem Vertrag erfolgt zwischen dem Bundesminister für Justiz der Republik Österreich einerseits und dem Justizminister der Slowakischen Republik andererseits. Der diplomatische Weg wird dadurch nicht ausgeschlossen.