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Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion 1
Art. 3neu
in Kraft ab 24.03.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
OPERATIONEN
Zur Erfüllung des Zweckes der Union werden in regelmäßigen Zeitabständen Operationen (im folgenden „Operationen“ genannt) durchgeführt, wodurch die bilateralen Überschüsse und Defizite jeder Vertragspartei saldiert werden und ihr verbleibender Nettoüberschuß oder ihr verbleibende Nettodefizit gegenüber allen anderen Vertragsparteien in ihrer Gesamtheit nach dem Bestimmungen dieses Abkommens mit der Union abgerechnet wird.