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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 09.06.1962 · idF BGBl. Nr. 191/1962 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Abkommen ändert nicht die Rechtsvorschriften der Vertragsparteien über die Bemessung der Eingangsabgaben für die in den Umschließungen enthaltenen Waren.