Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vermögensrechtliche Fragen – Regelung (DDR) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.06.1988 · idF BGBl. Nr. 188/1988 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieser Vertrag gilt nicht für Vermögen der Republik Österreich, österreichischer Staatsbürger oder österreichischer juristischer Personen, das nach dem 8. Mai 1945 auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik erworben wurde und auf zivilrechtlicher Grundlage in der Deutschen Demokratischen Republik verwaltet wird.