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Fassungsvergleich zu Behälter-Pool-Übereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Behälter-Pool-Übereinkommen 1
Art. 3neu
in Kraft ab 17.01.1998 · idF BGBl. III Nr. 182/1997 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Geltungsbereich
Dieses Übereinkommen findet zwischen den Vertragsparteien Anwendung auf den Austausch von Behältern eines Pools, dessen Mitglieder auf dem Gebiet dieser Vertragsparteien ansässig sind.