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Fassungsvergleich zu Vorübergehende Verwendung - Beförderungsmittel (Anlage C)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorübergehende Verwendung - Beförderungsmittel (Anlage C) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 15.03.1997 · idF BGBl. III Nr. 37/1997 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Regelmäßige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die während der Fahrt in das Gebiet der vorübergehenden Verwendung oder innerhalb dieses Gebietes erforderlich sind und die während der Dauer der vorübergehenden Verwendung vorgenommen werden, lassen die Bestimmungen des Artikels 1 Buchstabe a des Übereinkommens unberührt.