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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 15.11.1951 · idF BGBl. Nr. 27/1952 Art. 3↗RIS↗
III.
Österreichische Staatsbürger, die Besitzer eines gültigen Reisepasses sind, können sich ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute nach Belgien begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen.