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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.08.1960 · idF BGBl. Nr. 215/1960 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf argentinische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.