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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.09.1961 · idF BGBl. Nr. 223/1963 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf uruguayische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben wollen, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.