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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 24.02.1968 · idF BGBl. Nr. 64/1968 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die zuständigen Behörden eines jeden Vertragsstaates sind berechtigt, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise in ihr Land bzw. die Durchreise durch ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.