Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Paß- und Zollabfertigung - Durchführung (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Paß- und Zollabfertigung - Durchführung (Ungarn) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 27.06.1971 · idF BGBl. Nr. 203/1971 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
In den im Artikel 2 genannten Zügen ist den österreichischen Bediensteten, welche die Grenzabfertigung im Zug durchführen, jeweils ein Abteil erster Klasse, sofern diese Klasse jedoch nicht geführt wird, ein Abteil zweiter Klasse unentgeltlich vorzubehalten.