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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 25.07.1982 · idF BGBl. Nr. 246/1982 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen österreichischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Thailand einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.