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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.03.1983 · idF BGBl. Nr. 155/1983 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Die beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.