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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung - Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße) (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung - Grenzübergang Brenner/Brennero (Straße) (Italien) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.06.1987 · idF BGBl. Nr. 124/1987 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die österreichischen und die italienischen Bediensteten werden in Ausübung ihres Dienstes in den Zonen ihre Dienstkleidung tragen, falls dies für die jeweiligen Wachkörper vorgesehen ist, und dürfen ihre Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände mitführen.