Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 3neu
Artikel 3
Die Vertragsparteien sichern als Anschlußpunkt der Achse der Südumfahrung Kittsee mit der Achse der Autobahn D 61 an der gemeinsamen österreichisch-slowakischen Staatsgrenze jene Verbindungslinie, die zwischen den Grenzzeichen 19-6 und XII/20 liegt.