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Norm
Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
Fassungen
Art. 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
BGBl
Art. 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
Judikatur
Art. 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
Art. 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
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Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
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Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 3
neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF
BGBl. III Nr. 90/1997
Art. 3↗
RIS↗
Artikel 3
In Artikel 8 des Übereinkommens werden die Worte „des Königreichs Spanien“ nach den Worten „der Bundesrepublik Deutschland“ angefügt.