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Fassungsvergleich zu Regelung des Warenaustausches (Türkei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Regelung des Warenaustausches (Türkei) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 21.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 235/1934 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3.
Forderungen, die aus dem sich gemäß den vorangehenden Artikeln ergebenden Warenaustausch entstehen, unterliegen den Bestimmungen des zwischen beiden Ländern am heutigen Tage unterzeichneten Clearingabkommens.