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Fassungsvergleich zu Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea××

Änderungen zwischen den Fassungen

Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea 1
Art. 3neu
in Kraft ab 31.10.1971 · idF BGBl. Nr. 398/1971 Art. 3↗RIS↗
Artikel III
Der Zahlungsverkehr zwischen den Vertragschließenden Teilen wird nach Maßgabe der in Kraft stehenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens in frei konvertierbaren Währungen abgewickelt.