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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien 1
Art. 3neu
in Kraft ab 18.08.1974 · idF BGBl. Nr. 523/1974 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien wird gemäß den in jedem der beiden Staaten für die Ein- und Ausfuhr bestehenden Rechtsvorschriften abgewickelt.