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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und CSFR - Nachfolge Tschechische R××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und CSFR - Nachfolge Tschechische R 1
Art. 3neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Dieses Protokoll tritt hinsichtlich eines Signatarstaates bei seiner Unterzeichnung in Kraft, vorausgesetzt, daß sich die Tschechische Republik unter diesen Staaten befindet, außer wenn ein Signatarstaat es vorbehaltlich der Ratifizierung unterzeichnet. In diesem Fall tritt das Protokoll hinsichtlich dieses Staates bei Hinterlegung seiner Ratifizierungsurkunde in Kraft.