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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll A××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll A 1
Art. 3neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
1. Die EFTA-Staaten verständigen die Tschechische Republik und die Tschechische Republik verständigt die EFTA-Staaten über alle Preisausgleichsmaßnahmen, die gemäß Artikel 2 dieses Protokolls zur Anwendung kommen.
2. Die Tschechische Republik und die EFTA-Staaten informieren einander über alle Änderungen in der Vorzugsbehandlung, die der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gewährt wird.