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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 4/94××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 4/94 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.08.1994 · idF BGBl. Nr. 565/1994 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Als neuer Absatz 3 wird folgendes eingefügt:
„(3) Die EFTA-Staaten nehmen uneingeschränkt an allen EG-Ausschüssen teil, die die EG-Kommission bei der Verwaltung oder Entwicklung der in Absatz 2 genannten Maßnahmen unterstützen, soweit es um Bereiche geht, die Gegenstand dieses Abkommens sind.“