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Fassungsvergleich zu EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9××

Änderungen zwischen den Fassungen

EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 45/1995 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die Gemeinschaft und die betroffenen Mitgliedstaaten ergreifen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung des Schienenverkehrs und des kombinierten Verkehrs für die Güterbeförderung durch die Alpen und sorgen für eine enge Koordinierung dieser Maßnahmen.