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Fassungsvergleich zu Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer 1
Art. 3neu
in Kraft ab 29.09.1954 · idF BGBl. Nr. 74/1955 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Ratifizierung und Inkrafttreten
Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
Gefertigt in doppelter Urschrift
in Nürnberg, am 31. Oktober 1953.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Zusatzvereinbarung mit ihren Unterschriften versehen: