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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit 1
Art. 3neu
in Kraft ab 05.03.1959 · idF BGBl. Nr. 81/1958 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.