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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Irland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Irland) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 486/1989 Art. 3↗RIS↗
Artikel 3
Dieses Abkommen gilt
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den im Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.