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Fassungsvergleich zu Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) 1
Art. 3neu
in Kraft ab 13.08.1948 · idF BGBl. Nr. 49/1949 Art. 3↗RIS↗
Artikel III.
Organe.
Die Organisation umfaßt eine Generalkonferenz, einen Exekutivrat und ein Sekretariat.