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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme 1
Art. 3neu
in Kraft ab 25.06.1963 · idF BGBl. Nr. 213/1963 Art. 3↗RIS↗
ARTIKEL 3
Alle Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen sowie Ausgaben der Kommission erfolgen in Übereinstimmung mit einem Jahresbudget, welches von der Österreichischen Bundesregierung und dem Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt wird.